Schulbetrieb bis 31.01.2021

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich  wünsche Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021.

Mit der heutigen Schulmail wird der weitere Schulbetrieb  ab dem 11. Januar 2021 geregelt. Grundlage hierfür bilden die Beschlüsse des Bundeskabinetts vom 05.01.2021, die jetzt vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW erörtert und umgesetzt wurden.

Für uns an der JGR heißt das konkret:

  • Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 für alle Lerngruppen ausgesetzt.
  • Ab Montag, 11.01.2021 beginnt das Distanzlernen.
  • Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird. (s. Schulmail 07.01.2021).
  • Für die Schülerinnen und Schüler der Jg. 5 und 6, die nicht zuhause betreut werden können, gibt es in der Schule eine Betreuungsmöglichkeit. Die Schülerinnen und Schüler nehmen von hier aus unter Aufsicht am Distanzunterricht teil. Das Antragsformular finden Sie hier.

Anlage Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021.pdf (nrw.de)

 Bitte teilen Sie uns bis Samstag, 09.01.2021 mit, ob Sie eine Betreuung benötigen.

  • Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.
  • Die Leistungen im Distanzlernen gehen in die Leistungsbewertung ein.

Das Ausleihverfahren  für Laptops für benachteiligte Schülerinnen und Schüler läuft bereits. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Klassenlehrer.

Für das Distanzlernen haben wir unsere Erfahrungen und Ergebnisse evaluiert. Sie erhalten morgen einen Elternbrief mit Hinweisen und Tipps zum besseren Lernen auf Distanz. Falls Sie Fragen, Probleme, Anregungen oder auch Lob haben, wenden Sie sich an die Fach- und/oder Klassenlehrer Ihrer Kinder.

Hier finden Sie noch einmal die Schulmail vom 07.01.2021 zum Nachlesen:

[07.01.2021] Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 | Bildungsportal NRW

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Wille

Fortgang des Unterrichts nach den Ferien

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

heute hat das Schulministerium in einer Schulmail eine erste Information zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 veröffentlicht. Natürlich ist der Fortgang des Unterrichts abhängig von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen. Dazu heißt es:

„Wir alle hoffen, dass die Infektionszahlen durch die derzeitigen strengen Maßnahmen in allen Lebensbereichen spürbar reduziert werden können. Ob wir allerdings schon ab dem 11. Januar 2021 wieder landesweit in den Modus eines angepassten Schulbetriebs mit möglichst viel Präsenzunterricht zurückkehren können, muss sich Anfang Januar 2021 im Lichte des dann zu beobachtenden Infektionsgeschehens erweisen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, am 5. Januar 2021 über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Landesregierung wird auf der Grundlage dieser Beratungsergebnisse bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie der Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 ausgestaltet werden wird.

Diesen Entscheidungen können wir nicht vorgreifen. Dennoch besteht ein verständliches und berechtigtes Bedürfnis in den Schulen, frühestmöglich grundlegende Handlungsoptionen zu kennen, um sich bestmöglich vorbereiten zu können. Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht:

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