Elterninformation 23.10.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Herbstferien gehen zu Ende und leider steigt die Zahl der Neuinfektionen rapide. Aus diesem Anlass hat das Land NRW die Maßnahmen zur Prävention in einer Schulmail am 21.10.2020 angepasst und die Maskenpflicht auch im Unterricht wieder eingeführt:

„Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

·           Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

·           Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.

·           Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.

·           Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

·           Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

·           Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien – durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Zudem kann und soll sie eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden.“ (Schulmail vom 21.10.2020)

Des Weiteren soll regelmäßiges Lüften einer Ansteckung vorbeugen. Hierzu heißt es: „Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

·         Stoßlüften alle 20 Minuten,

·         Querlüften wo immer es möglich ist,

·         Lüften während der gesamten Pausendauer“

Für uns heißt das konkret, dass ab Montag, 23.10.2020 wieder eine Maskenpflicht besteht und alle zwanzig Minuten der Klassenraum gelüftet wird. Eine Verkleinerung der Lerngruppen ist z.Z. nicht vorgesehen.

Die gesamte Schulmail können Sie hier nachlesen:

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/21102020-ergaenzende-informationen-zum

Wir wünschen Ihnen noch ein erholsames Wochenende und bleiben Sie gesund!

Ihre Schulleitung

error: Content is protected !!