Hausordnung

Grundsätze

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, Schülerinnen und Schüler und auch Lehrerinnen und Lehrer, darf nur so viele Rechte und Freiheiten beanspruchen, wie ohne Eingriff in die Freiheiten anderer möglich ist, und hat sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, belästigt oder behindert wird.

Das Verhalten in der Schule sollte daher durch die Regeln der Fairness, der Höflichkeit, der Verantwortlichkeit und der Rücksichtnahme gegenüber allen anderen geprägt sein.

Wenn wir uns alle in der Schule richtig verhalten, vermeiden wir Streit und Konflikte. Damit uns das auch gelingt, müssen wir uns alle an folgende Regeln halten.

Zum Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus führt jede Schülerin/jeder Schüler während seines aktiven Schulverhältnisses einen Schulplaner, den er ständig bei sich hat.

 

  1. Unterrichtsräume

Für Sauberkeit und Ordnung in den Klassen sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich. Darum hinterlässt jede Lerngruppe den Klassenraum in einem ordentlichen Zustand.

Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster verschlossen, der Boden gefegt, der Mülleimer entleert und die Tafel geputzt. Die zuletzt unterrichtende Lehrperson erteilt entsprechende Anweisungen.

 

  1. Pausenregelung

In der Zeit von 8.00 bis 13.10 Uhr finden zwei große Pausen statt. Schülerinnen und Schüler verlassen nur in dieser Zeit oder zwecks Wechsels des Klassenraumes die Klasse.

Wenn es nicht regnet, verlassen alle Klassen das Schulgebäude und halten sich auf dem Pausenhof auf.

Bei Regen halten sich die Schüler entweder im überdachten Pausenbereich oder in der Eingangshalle/EG auf.

 

  1. Aufenthalt vor und nach dem Unterricht

Mit Beendigung des Unterrichts verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassenräume. Nur in Ausnahmefällen (Warten auf den Bus) können sich einzelne Schülerinnen und Schüler ruhig im Erdgeschoss oder auf dem Schulhof aufhalten.

 

  1. Unterrichtsbeginn

Mit Unterrichtsbeginn durch den Gong begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich an ihre Plätze in den Klassenräumen und legen ihre Arbeitsmaterialien auf den Tisch.

Ist eine Klasse oder Lerngruppe fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit noch ohne Lehrerin oder Lehrer, so erfolgt unverzüglich Meldung im Sekretariat durch die Klassensprecherin oder den Klassensprecher

 

  1. Schulgelände

Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist den Schülerinnen und Schülern nur während der Unterrichtszeit gestattet.

Während dieser Zeit dürfen die Schülerinnen und Schüler aus Gründen der Versicherung die Schulhöfe (plattierter Bereich) nicht verlassen. Hiervon ausgenommen sind Unterrichtsgänge, die vom Lehrpersonal angeordnet werden, und das Aufsuchen der Turnhalle des AMG für den planmäßigen Sportunterricht.

Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen aller Art (auch Inliner, Skateboards, Roller etc.) ist nicht gestattet (Lärmbelästigung, Unfallgefahr). Das Abstellen von Fahrrädern, Mopeds und Motorrädern ist nur in dem dafür vorgesehenen Bereich links vom rückwärtigen Schulgeländezugang zulässig. Roller, Inliner und Skateboards sind im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände zu tragen und werden an den zugewiesenen Plätzen in der Schule abgestellt.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Zufahrtswege zum Schulgebäude und zu den Sportanlagen für Krankenwagen und Feuerwehr frei bleiben!

Der Abstellbereich für Zweiräder darf nur zu Unterrichtsbeginn (Anfahrt) und nach Unterrichtsende (Abfahrt) aufgesucht werden, damit unbefugte Besucher schneller erkannt werden können und Beschädigungen und Diebstählen vorgebeugt wird.

 

  1. Verhalten auf dem Pausenhof

Wurf- und Ballspiele sind nur mit Softbällen und nur mit Genehmigung der Aufsicht führenden Lehrkraft erlaubt.

Das Werfen von Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen sind nicht erlaubt (Unfallgefahr).

Das Verlassen der plattierten Bereiche ist verboten.

 

  1. Fachräume

Für alle Fachräume (Info-, Chemie-, Physik-, Kunst-, Textil- und Musikraum) gelten zusätzliche Ordnungen, die durch die Fachlehrer/in mitgeteilt werden.

 

 

  1. Wertsachen, Handys, MP3-Player usw.

Jede Schülerin und jeder Schüler ist selbst für ihr/sein Eigentum verantwortlich und hat darauf zu achten, dass ihre/seine Wertsachen nicht beschädigt oder gestohlen werden. Darum sollen Schülerinnen und Schüler keine hohen Geldbeträge und Wertgegenstände (wie z. B. Mobiltelefone) mitbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Benutzen von Discman und MP3-Player auf dem Schulweg aus Sicherheitsgründen zu unterlassen ist.

Während der Unterrichtszeit und auf dem gesamten Schulgelände sind diese Geräte weg zu packen.

Mobiltelefone müssen während der Schulzeit auf dem gesamten Schulgelände abgeschaltet und sicher aufbewahrt sein.

 

  1. Rauchen und Alkohol

Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

 

  1. Sauberkeit

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet darauf zu achten, dass Abfälle in den dafür vorgesehenen Behältern abgelegt werden.

Schuleigentum (Wände, Mobiliar, usw.) darf nicht beschmiert werden.

Im Besonderen sind Toiletten und Waschräume sauber zu hinterlassen.

Aus hygienischen Gründen ist das Kauen von Kaugummi auf dem Schulgelände verboten.

 

  1. Plakate, Transparente usw.

Das Anbringen von Plakaten und Aushängen ist auf dem gesamten Schulgelände nur mit Genehmigung der Schulleitung zulässig.

 

  1. Vermeidung von Unfällen und Gebäudeschäden

Unfallgefahren und defekte Geräte oder Einrichtungsgegenstände sind umgehend im Sekretariat oder beim Hausmeister zu melden.

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind Wurf- und Ballspiele (Ausnahmen siehe Punkt 6) sowie das Laufen grundsätzlich verboten.

 

  1. Sekretariat und Lehrerzimmer

Das Sekretariat sollte nur in den großen Pausen aufgesucht werden.

Der Aufenthalt vor dem Lehrerzimmer ist Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.

 

  1. Vertretungsstunden, Raumplanänderungen

Die Informationen über Stundenverlegung, Vertretung usw. erfolgen für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler an den bekannten Informationstafeln sowie auf der schuleigenen Homepage. Es besteht die Verpflichtung diese Aushänge regelmäßig zu beachten.

 

  1. Erkrankung, Verspätungen

Bei Erkrankung teilen die Erziehungsberechtigten der Schule telefonisch oder per Fax das Fehlen spätestens bis Unterrichtsbeginn mit. Entschuldigungen für Fehlen oder Verspätungen sind durch die Erziehungsberechtigten schriftlich an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer zu geben. (Schulplaner)

 

  1. Alarm

Bei Alarm gelten folgende Regeln:

Schließen der Fenster und Türen (kein Abschließen der Türen), Verlassen des Gebäudes gemäß den vorgegebenen Fluchtwegen (ggf. Durchsage der Schulleitung, Weisung der Lehrerin oder des Lehrers beachten), Prüfung der Vollständigkeit der Klassen/Kurse an Sammelstellen durch die Lehrerinnen und Lehrer (Klassenbuch / Kursmappe).

Fluchtwege sind grundsätzlich von Gegenständen freizuhalten.

 

  1. Kleiderordnung

Schülerinnen und Schüler haben während der Schulzeit folgende Kleiderordnung zu befolgen:

Während des Unterrichts dürfen keine Kopfbedeckungen (Ausnahme sind Mädchen mit islamischem Glauben) getragen werden.

Jacken und Mäntel aller Art sind an der Garderobe und nicht an den Stühlen aufzuhängen.

Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend der Lern- und Arbeitssituation an­gemessen gekleidet sein (z.B. keine bauch- und rückenfreie oder modisch zerrissene Kleidung, Unterwäsche muss bedeckt sein).

Das Tragen von Sportbekleidung ist außerhalb des Sportunterrichts nicht erlaubt.

 

  1. Essen und Trinken

Zum Essen stehen ausschließlich die großen Pausen zur Verfügung. Das Essen im Unterricht wird in Ausnahmefällen gestattet. Trinken von Wasser ist erwünscht.

 

  1. Weisungsbefugnis

Lehrerinnen, Lehrer und Hausverwalter können jede Schülerin und jeden Schüler an die geltenden Regeln erinnern und ihr/ihm Weisungen erteilen.

 

(Durch Beschluss der Schulkonferenz vom 04. November 2010 tritt diese Hausordnung sofort in Kraft. Letzte Änderung: 11.06.2014)

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