Schüler
Begegnungsregeln
Zur Wahrung der Gesundheit der Schulgemeinde (SuS, LuL, EuEzb, nichtlehrendes Personal) sollte die Schulöffentlichkeit (Schulgemeinde und Gäste und Besucher) verbindliche Regeln der Begegnung einhalten:
Zur Wahrung der Gesundheit der Schulgemeinde (SuS, LuL, EuEzb, nichtlehrendes Personal) sollte die Schulöffentlichkeit (Schulgemeinde und Gäste und Besucher) verbindliche Regeln der Begegnung einhalten: